Die NIE-Nummer ist die wichtigste Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Auf dieser Seite erfährst du Schritt für Schritt, wie du deine NIE beantragst, welche Unterlagen benötigt werden und welche offiziellen Formulare und Termine erforderlich sind.
Das Empadronamiento ist die Anmeldung im kommunalen Einwohnerregister, dem sogenannten Padrón Municipal.
Wer gewöhnlich in Spanien lebt, muss sich grundsätzlich bei der Gemeinde anmelden, in der sich der tatsächliche Hauptwohnsitz befindet.
Die Anmeldung dokumentiert den Wohnsitz in der Gemeinde. Sie ist jedoch nicht automatisch ein Nachweis über ein legales Aufenthaltsrecht in Spanien.
Grundsätzlich muss sich jede Person, die gewöhnlich in Spanien lebt, im Einwohnerregister der Gemeinde anmelden, in der sich ihr tatsächlicher Hauptwohnsitz befindet.
Wer in mehreren spanischen Gemeinden wohnt, darf grundsätzlich nur in der Gemeinde eingetragen sein, in der er während des Jahres überwiegend lebt.
Auch ausländische Personen werden grundsätzlich in das Melderegister aufgenommen. Die Eintragung allein bestätigt jedoch nicht automatisch einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Die erforderlichen Unterlagen können sich je nach Gemeinde unterscheiden. In vielen Rathäusern werden jedoch folgende Dokumente verlangt:
Da jede Gemeinde eigene Formulare und Anforderungen haben kann, empfiehlt es sich, vor dem Termin die Internetseite des zuständigen Rathauses zu besuchen oder dort nach den aktuellen Unterlagen zu fragen.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei der Gemeinde, in der du tatsächlich und überwiegend wohnst. Zuständig ist in der Regel das örtliche Rathaus (Ayuntamiento) oder ein kommunales Bürgerbüro.
Je nach Gemeinde kann die Anmeldung:
erfolgen.
Ob ein Termin erforderlich ist und welche Stelle zuständig ist, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Prüfe deshalb zuerst die offizielle Internetseite deines Ayuntamientos.
Wer an mehreren Orten wohnt, darf grundsätzlich nur in der Gemeinde gemeldet sein, in der er während des Jahres überwiegend lebt.
Das Empadronamiento erfolgt immer bei der Gemeinde des gewöhnlichen Wohnsitzes. Elektronische Verfahren können angeboten werden, sind aber nicht in jeder Gemeinde gleich ausgestaltet.
Zuständig ist das Ayuntamiento der Gemeinde, in der du tatsächlich und überwiegend wohnst.
Informiere dich auf der offiziellen Internetseite des Rathauses, welche Unterlagen verlangt werden und ob du vorher einen Termin benötigst.
Nimm deinen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie einen Nachweis über deine Wohnanschrift mit. Je nach Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Reiche den Antrag persönlich, nach Terminvereinbarung oder – falls deine Gemeinde dies anbietet – elektronisch ein.
Die Gemeinde prüft deine Identität und ob die angegebene Anschrift dein tatsächlicher gewöhnlicher Wohnsitz ist.
Nach erfolgreicher Eintragung kannst du eine Meldebescheinigung oder ein Zertifikat über dein Empadronamiento erhalten.
Die genaue Bearbeitungsweise unterscheidet sich je nach Gemeinde. Das Melderegister wird von den jeweiligen Ayuntamientos geführt.
Nach der Anmeldung im Einwohnerregister kannst du bei deiner Gemeinde eine Meldebescheinigung (Certificado oder Volante de Empadronamiento) erhalten.
Diese Bescheinigung dient als Nachweis deines gemeldeten Wohnsitzes und wird häufig für weitere Behördengänge benötigt.
Je nach Behörde kann eine aktuelle Meldebescheinigung verlangt werden.
Grundsätzlich kann eine ausländische Person auch ohne spanische Aufenthaltskarte im Melderegister eingetragen werden. EU-Bürger können zur Identifikation beispielsweise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Welche Dokumente das Rathaus konkret akzeptiert, sollte vorher bei der Gemeinde geprüft werden.
Nein. Die Eintragung im Padrón bestätigt den gewöhnlichen Wohnsitz in der Gemeinde, beweist aber bei ausländischen Personen nicht automatisch einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Spanien.
Wenn du in eine andere Gemeinde umziehst, meldest du dich beim Rathaus des neuen gewöhnlichen Wohnsitzes an. Die neue Gemeinde veranlasst grundsätzlich die entsprechende Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde.
Für bestimmte ausländische Staatsangehörige gelten besondere Erneuerungs- oder Überprüfungsverfahren. Insbesondere nichtgemeinschaftliche Ausländer ohne Daueraufenthaltsberechtigung müssen ihre Eintragung grundsätzlich alle zwei Jahre erneuern. Für EU-Bürger gelten andere Kontrollregelungen.
Beide Dokumente enthalten Angaben aus dem Melderegister. Welche Form für ein bestimmtes Verwaltungsverfahren ausreicht, entscheidet die Stelle, bei der der Nachweis vorgelegt werden soll. Bei wichtigen Verfahren sollte deshalb vorher geprüft werden, ob ausdrücklich ein Certificado verlangt wird.
Hinweis: Das Verfahren und die verlangten Unterlagen können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen des zuständigen Ayuntamientos.
Die Anforderungen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Prüfe deshalb vor dem Termin immer die aktuellen Angaben des zuständigen Ayuntamientos.
Eine gute Vorbereitung erspart häufig unnötige Wartezeiten und zusätzliche Termine.
Das Empadronamiento ist einer der wichtigsten Schritte für deinen Start in Spanien. Auf unserer Übersichtsseite findest du weitere kostenlose Anleitungen zu Themen wie:
Stand dieser Informationen: Juli 2026
Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung.
Formulare, Gebühren, Zuständigkeiten und Terminverfahren können sich ändern und je nach Provinz, Behörde sowie persönlicher Situation unterschiedlich sein. Bitte prüfe deshalb vor der Antragstellung immer die aktuellen Informationen der zuständigen spanischen Behörde.
Die NIE-Nummer ist häufig einer der ersten Schritte für den Start in Spanien. Auf unserer Übersichtsseite findest du weitere Informationen zu wichtigen Themen wie Empadronamiento, EU-Registrierung, Bankkonto, Krankenversicherung und Mobilfunk.