🪪 NIE-Nummer in Spanien beantragen

Die NIE-Nummer ist die wichtigste Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Auf dieser Seite erfährst du Schritt für Schritt, wie du deine NIE beantragst, welche Unterlagen benötigt werden und welche offiziellen Formulare und Termine erforderlich sind.

Was ist die NIE-Nummer?

Die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) ist die persönliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien.

Sie wird für zahlreiche Behördengänge benötigt und begleitet dich dauerhaft.

Ohne NIE-Nummer sind viele Dinge in Spanien nicht oder nur eingeschränkt möglich.

👥 Wer benötigt eine NIE-Nummer?

Eine NIE-Nummer benötigen grundsätzlich alle ausländischen Staatsangehörigen, die in Spanien rechtliche oder wirtschaftliche Angelegenheiten erledigen möchten.

Die NIE-Nummer wird nur einmal vergeben und bleibt lebenslang gültig.

📋 Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach persönlicher Situation und zuständiger Behörde können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. In vielen Fällen werden folgende Dokumente verlangt:

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, kann sich je nach Behörde, Provinz und persönlichem Anliegen unterscheiden. Vor dem Termin sollten deshalb immer die aktuellen Angaben der zuständigen offiziellen Stelle geprüft werden.

📄 Offizielle Formulare und Links

Für die Beantragung der NIE werden insbesondere das Formular EX-15 und das Gebührenformular Modelo 790, Código 012 verwendet.

📄 Formular EX-15 öffnen

💶 Modelo 790 – Código 012 ausfüllen

📅 Cita Previa – Terminvereinbarung

Die Links führen zu offiziellen spanischen Behördenseiten. Vor dem Termin sollten die dort veröffentlichten aktuellen Hinweise und Voraussetzungen noch einmal geprüft werden.

💶 Was kostet die NIE-Nummer?

Für die Beantragung der NIE-Nummer fällt eine staatliche Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr wird von der spanischen Regierung festgelegt und kann sich ändern.

Die Zahlung erfolgt mit dem offiziellen Gebührenformular Modelo 790 – Código 012.

Die aktuelle Gebühr findest du immer auf der offiziellen Internetseite der spanischen Polizei.

💶 Aktuelle Gebühren anzeigen

Die Gebühren können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Angaben der spanischen Behörden.

🚀 Schritt für Schritt zur NIE-Nummer

Mit dieser Reihenfolge gelingt die Beantragung der NIE-Nummer in den meisten Fällen problemlos:

1️⃣ Formular EX-15 herunterladen

Lade das offizielle Formular EX-15 herunter und fülle es vollständig aus.

2️⃣ Verwaltungsgebühr bezahlen

Fülle das Formular Modelo 790 Código 012 aus und bezahle die entsprechende Gebühr.

3️⃣ Termin vereinbaren

Vereinbare – sofern erforderlich – online einen Termin (Cita Previa) bei der zuständigen Behörde.

4️⃣ Unterlagen vorbereiten

Nimm alle Originalunterlagen sowie Kopien zum Termin mit.

5️⃣ Persönlich erscheinen

Erscheine pünktlich zum Termin und lege alle erforderlichen Unterlagen vor.

6️⃣ NIE erhalten

Je nach Behörde erhältst du deine NIE sofort oder nach kurzer Bearbeitungszeit.

❓ Häufige Fragen zur NIE-Nummer

Ist die NIE eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Die NIE ist eine persönliche Identifikationsnummer für Ausländer. Sie berechtigt allein nicht zum Aufenthalt in Spanien und ist auch kein Nachweis über einen Wohnsitz oder eine Aufenthaltsberechtigung.


Kann die NIE auch außerhalb Spaniens beantragt werden?

Grundsätzlich kann die NIE entweder in Spanien oder bei der zuständigen spanischen Auslandsvertretung am Wohnort beantragt werden. Die Voraussetzungen und die Terminvergabe können sich je nach Konsulat unterscheiden.


Kann eine andere Person den Antrag übernehmen?

Eine Beantragung über eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertretung kann möglich sein. Dafür müssen die geforderten Vollmachts- und Identitätsnachweise vorgelegt werden. Die zuständige Stelle sollte vorher bestätigen, welche Form der Vollmacht akzeptiert wird.


Muss der Grund für die Beantragung angegeben werden?

Ja. Im Antrag ist grundsätzlich anzugeben, aus welchen wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen die NIE benötigt wird. Je nach Fall kann die Behörde dafür einen Nachweis verlangen.


Ist die NIE dasselbe wie die EU-Registrierung?

Nein. Die NIE ist lediglich die Identifikationsnummer. EU-Bürger, die sich längerfristig in Spanien aufhalten, müssen gegebenenfalls zusätzlich die Registrierung als Unionsbürger vornehmen. Dabei wird das grüne EU-Registrierungszertifikat ausgestellt.

Hinweis: Zuständigkeiten und Anforderungen können sich je nach Wohnort, Behörde und persönlicher Situation unterscheiden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen spanischen Behörde oder Auslandsvertretung.

⚠️ Häufige Fehler bei der NIE-Beantragung

Die Anforderungen können sich je nach Behörde, Provinz und persönlicher Situation unterscheiden. Prüfe deshalb vor dem Termin immer die aktuellen Informationen der zuständigen Stelle.

💡 Praktische Tipps für deinen Termin

Eine gute Vorbereitung spart häufig Zeit und vermeidet unnötige zusätzliche Termine.

ℹ️ Aktualität und wichtiger Hinweis

Stand dieser Informationen: Juli 2026

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung.

Formulare, Gebühren, Zuständigkeiten und Terminverfahren können sich ändern und je nach Provinz, Behörde sowie persönlicher Situation unterschiedlich sein. Bitte prüfe deshalb vor der Antragstellung immer die aktuellen Informationen der zuständigen spanischen Behörde.

🇪🇸 Weitere Hilfe für Auswanderer

Die NIE-Nummer ist häufig einer der ersten Schritte für den Start in Spanien. Auf unserer Übersichtsseite findest du weitere Informationen zu wichtigen Themen wie Empadronamiento, EU-Registrierung, Bankkonto, Krankenversicherung und Mobilfunk.

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